Die Streichung des Sterbegeldes im öffentlichen Dienst ist rechtens und verstößt nicht gegen das Grundgesetzt. Dieses hat nun das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss festgestellt. (BVerfG, Az.: 1 BvR 2624/05). Damit erhalten neben Versicherte von privaten Sterbegeldversicherungen lediglich noch Beamte Sterbegeld, nach dem bereits 2004 Sterbegeld basierend auf dem "Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung" aus dem Jahr 2003 keine Leistung der Gesetzlichen Krankenkassen mehr ist.
"Streichung des Sterbegeldes ist rechtens" ... »