Versicherungen für Selbstständige
Das unternehmerische Risiko wird Ihnen kein Versicherungsunternehmen abnehmen
können allerdings lässt sich Ihr Risiko als Unternehmer oder Freiberufler
begrenzen.
Egal ob selbständiger Handwerker, Arzt Anwalt oder geschäftsführender
Gesellschafter, ein kleine Unaufmerksamkeit eines Mitarbeiters oder eine defekte
Maschine können Beispielsweise enorme Auswirkungen bis in Ihr Privatleben haben.
Eine pauschale Aussage, welche Versicherungen Sie benötigen kann aber nicht
gegeben werden, denn so unterschiedlich die Unternehmenslandschaft in
Deutschland, so unterschiedlich ist denn auch der individuelle Bedarf.
Hilfreich ist darum als erstes, die Erfassung der möglichen Gefahren und deren
Einklassifizierung für Ihr Unternehmen:
wichtig? |
||||
Feuer |
Eine Feuerversicherung ersetzt die durch Feuer entstehenden Schäden gemäß den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen. Sie nimmt unter anderem Betriebsunterbrechungen, Immobilien und Mobilien gegen Elementarereignisse, beispielsweise durch Blitzschlag oder technische Ursache in Deckung. Die Feuerversicherung leistet bei Brandstiftung und nimmt Brandstifter in Regress. |
|
||
Einbruch/Diebstahl |
Wie der Name schon sagt, leistet die Einbruchdiebstahlversicherung für die Sachen, die die Einbrecher gestohlen haben sowie für die von den Einbrechern demolierten Geschäftseinrichtungen. |
|||
Elementarschäden |
Unter Elementarschäden versteht man Schäden wie Beispielsweise Hochwasser, Überschwemmung, Hochwasser, Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck und Lawinen. Sie sind in der Regel bei den Feuer- und Hausratversicherungen ausgeschlossen und separat zu vereinbaren. |
|||
Unterschlagung Sabotage |
Die Vertrauensschadenversicherung leistet bei Betrug, Unterschlagung Untreue und weiteren kriminellen Handlungen von Ihren Mitarbeitern und Vertrauenspersonen. |
|||
Leitungswasserschäden |
Unkontrolliert austretende Wassermengen können bekanntermaßen enorme Schäden ausrichten. Die Leitungswasserversicherung ersetzt die daraus resultierenden Schäden an Ihren Gebäuden bzw. Einrichtungsgegenständen. |
|||
EDV/IT Ausfall |
Die Elektronik-Versicherung sichert das Unternehmen vor Ausfall der elektronischen Anlagen wie z.B. EDV, Telefonanlagen etc. Sie übernimmt die Wiederherstellungs- bzw. Wiederbeschaffungskosten und kann die Übernahme von Betriebsunterbrechungsschäden beheben. Ausgeschlossen sind in der Regel Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel sowie Werkzeuge. |
|||
Datenträger |
Mit der Datenträgerversicherung schützen sie sich vor den finanziellen Folgen bei Verlust der Firmendaten, sei es durch Fehlbedienung, Diebstahl oder Sabotage. Sie zahlt für die Wiederbeschaffung der Programme wie auch die notwendigen Dateneingabe. |
|||
Maschinenschaden |
Auch Ertragsausfälle durch einen Maschinenschaden können in manchen Branchen kritische Größen erreichen. In der Regel leistet eine Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung (MBU) die Wiederherstellungskosten zum Zeitpunkt des aufgetretenen Schadens und dem Entgang an Betriebsgewinn. |
|||
Haftpflichtversicherungen | ||||
|
Über die Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) werden Haftpflichtansprüche von Gewerbetreibenden und industriellen Unternehmern, Freiberuflern und Handwerkern gedeckt, die bei einem Dritten durch die betriebliche Tätigkeit des Unternehmens schuldhaft verursacht wurden. Das Haftungsrisiko liegt sowohl für das Unternehmen als juristische Person wie auch bei den einzelnen Mitarbeitern des Unternehmens. Ebenso wehrt sie unbegründeter Forderungen ab. |
|||
|
Seit 1991 gibt es ein neues Umwelthaftpflichtgesetz (UmweltHG). Im Anhang 2 zum Umwelthaftpflichtgesetz werden besonders risikoträchtigen Anlagen genannt, die verpflichtet sind, für Schäden aufzukommen, die durch Umwelteinwirkungen des Betriebs verursacht wurden und zur Erfüllung von Schadenersatz eine besondere Deckungsvorsorge treffen müssen. Ausgeschlossen ist allerdings ein Schaden verursacht durch höhere Gewalt. |
|||
|
Die Produkthaftpflichtversicherung ist eine Zusatzdeckung bei der Betriebshaftpflichtversicherung die unter anderem bei Schadenersatzansprüche Dritter auf reine Vermögensschäden wie dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Austausch von mangelhaften gegen mangelfreien Produkten wie auch Herstellung mangelhafter Produkte durch gelieferte mangelhafte Maschinen leistet.Seit 1990 haftet ein Warenhersteller und häufig auch der Importeur für Schäden aus Produktmängeln auch in dem Fall, wenn ihn kein Verschulden trifft. |
|||
|
Sie ist eine Pflichtversicherung und ist jedem KFZ Halter bekannt: Die KFZ Haftpflichtversicherung ist für jeden Pflicht, der ein Kraftfahrzeug im öffentlichem Verkehrsraum bewegen möchte. Ohne diese Versicherung kann ein Fahrzeug nicht zugelassen werden. |
|||
|
Nicht nur private Immobilien sollten ausreichend geschützt werden sondern auch gewerbliche, denn Feuer Sturm oder starker Regen kann auch hier kapitale Schäden anrichten und zu folgenschweren Produktionsausfällen führen. Ein gewerbliche Gebäudeversicherung hilft Ihnen die finanzielle Folgen solcher Gegebenheiten bei Ihrer Gewerbeimmobilie zu reduzieren. |
|||
Forderungsausfall |
Die Kreditversicherung (WKV) oder auch Delkredereversicherung sichert den Ausfall von Forderungen bei Warenlieferungen oder Dienstleistungen. Im Volksmund wird sie auch häufig als Forderungsausfallversicherung bezeichnet. Unterschieden wird dabei zwischen Warenkreditversicherung und und Investitionsgüterkreditversicherung. Währen die Warenkreditversicherung Unternehmen bei Insolvenzen ihrer gewerblichen oder privaten Kunden schützt bietet die Investitionsgüterkreditversicherung Schutz bei Forderungsausfall in Zusammenhang der Lieferung von Investitionsgütern im Sinne von Maschinen, Anlagen, Schiffen usw. |
|||
Auslandsrisiken |
||||
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung |
||||