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Auf Reisen versichert
Die Reiserücktrittskostenversicherung
ist die Versicherung, die die vom Reiseveranstalter in Rechnung gestellten Stornogebühren bei triftig begründetem Reiserücktritt erstattet. Voraussetzung: Die Reise wird als nicht mehr zumutbar angesehen. Triftige Gründe für den Reiserücktritt sind in der Regel:
- Todesfall eines Angehörigen
- Unvorhersehbare Komplikationen bei Schwangerschaft oder Impfunverträglichkeit einer versicherten Person
- Der Versicherte oder ein naher Angehöriger hat eine schwere unerwartete Krankheit
- Arbeitsplatzverlust des Versicherten oder Mitreisender bei unerwarteter betriebsbedingter Kündigung durch Arbeitgeber
- Der Versicherte oder ein naher Angehöriger hat einen schweren Unfall
- Schaden am Eigentum der versicherten Person durch Naturgewalten wie Brandstiftung, Feuer, Elementarereignis oder strafbaren Handlungen wie Einbruch, Diebstahl etc.)
Die Reiseabbruchversicherung
ist die Versicherung die entstandene Mehrkosten auf Grund vorzeitigem Abbruchs des Urlaubs wegen triftiger Gründe erstattet. (Gründe siehe Reiserücktrittskostenversicherung)
Reisegepäckversicherung
Die Reisegepäckversicherung versichert vor Verlust (nicht bei Liegen-, Stehen- oder Hängenlassen), Zerstörung und Beschädigung von Reisegepäck für je nach Vertrag die Dauer einer Reise oder als Dauervertrag. Vorraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. In der Regel werden für Reisegepäckversicherungen entsprechende Versicherungssummen festgelegt. Versichert ist der Zeitwert. Zelten oder Campen muss in der Regel gesondert versichert werden.
Reise-Unfallversicherung
Im Urlaub erhält man von der gesetzlichen Unfallversicherung keine Leistung. Viele Urlaube geschehen aber im Urlaub, sei es beim Skifahren oder andere sportliche Aktivitäten, schnell ist es passiert. Eine Reiseunfallversicherung schützt Sie dann bei einem Unfall und den möglichen wirtschaftlichen Folgen.
Auslandsreise- Krankenversicherung
Die Auslandsreise-Krankenversicherung ist insbesondere in Ländern außerhalb der Europäischen Union und den Mittelmeeranrainerstaaten sowie in Ländern, die mit Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat von besonderer Wichtigkeit und Ihnen Ihr Auslandsreisekrankenschein der gesetzlichen Krankenkassen dort nicht hilft. Aber auch in Ländern, wo der Auslandsreisekrankenschein greift, wir häufig von Ärzten vor Ort Privatrechnungen ausgestellt, die häufig sehr viel höher ausfallen, als Ihre Krankenkasse es Ihnen zu Hause erstattet. Sie deckt in der Regel akut auftretende Krankheiten, Operationen, notwendigen Arznei- und Heilmitteln, Zahnbehandlungen oder auch den medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Urlaubsland ab. Auch für Beamte kann eine Auslandsreise-Krankenversicherung sinnvoll sein, da die Beihilfe keine Kosten für den Rücktransport übernimmt und medizinischen Leistungen nur in der Höhe erstattet, wie sie in Deutschland zu zahlen sind.
Auslands-Schadenschutz
Zusätzlich zur Kfz-Versicherung bieten einige KFZ-Versicherer einen Aulands-Schadenschutz an. Gerät man unverschuldet in einen Unfall so kann man sich an seine eigene KFZ Versicherung wenden und muss nicht mit der Versicherung im Ausland den Schaden regulieren lassen. Er wird dann von der eigenen Versicherung so reguliert,
als wäre das Fahrzeug des Unfallgegners bei der eigenen Versicherung versichert.
Autoreisezug- und Fährversicherung
Die Autoreisezug- und Fährversicherung versichert das Fahrzeug von der Übergabe an bis zur Rückgabe des Fahrzeugs bei der Bahn oder auch vom Einfahren in die Fähre bis zur Ausfahrt selbiger gegen Beschädigung und Verlust.
Mietwagenpolice: „Mallorca- Police“
Die „Mallorca- Police“ ist eine Zusatzversicherung für Mietwagen. In vielen Urlaubsländern liegen die Deckungssummen relativ niedrig. Die Mallorca-Police enthält in der Regel eine pauschale Deckung von 10 Mil. Euro für Sach- und Personenschäden und ist somit eine gute Ergänzung, denn gehen die Ansprüche des Geschädigten bei einem Unfall über diese Mindestsumme hinaus muss der Verursacher die Differenz selber zahlen. Natürlich gilt sie nicht nur für Mallorca oder Spanien.