Was ist der Gesundheitsfonds
Der Gesundheitsfonds organisiert die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung
in Deutschland ab dem 1.1.2009 neu. Grundlage hierfür ist das am 2.2.2007
vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV-WSG). So werden in Zukunft Beitragsgelder zentral eingenommen
und an die Krankenkassen weitergeleitet. Die Beitragshöhe wird neuerdings durch
den einheitlichen Beitragssatz festgelegt. Für das kommende Jahr wurde er auf 15,5
% festgesetzt.
Was zahlen Rentner an den Gesundheitsfonds?
Bei versicherungspflichtigen Rentnern, übernimmt die Rentenversicherung
ab Januar 2009 genau 7,3 Prozent. Die restlichen 8,2 Prozent werden von der
Rente abgezogen.
Wann wird der Beitragssatz erhöht?
Der Beitragssatz wird erst dann erhöht, wenn der Fonds die Ausgaben der Kassen 2
Jahre nacheinander zu weniger als 95 % decken kann.
Können einzelne Krankenkassen den Beitragssatz erhöhen?
Nein, aber die Krankenkassen haben die Möglichkeit einen zusätzlichen
Beitrag von ihren Mitgliedern verlangen, wenn sie mit den Geldern aus dem Fonds
nicht auskommen. Ohne Einkommensprüfung kann dies bis zu 8 € im Monat sein. Der
Zusatzbeitrag darf aber maximal 1% des beitragspflichtigen Einkommens sein. Bei
festen Zusatzbeiträgen bis zu acht Euro kann allerdings dieser bei Niedrigverdienern
theoretisch mehr als 1 % des Einkommens betragen.
Wer muss den Zusatzbeitrag zahlen?
Arbeitgeber, Rentenversicherungsträger und die anderen Sozialleistungsträger
sind am Zusatzbeitrag nicht beteiligt, d.h. das Mitglied trägt diesen alleine.
Kein Zusatzbeitrag wird für Kinder als auch mitversicherten Partnern erhoben.
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