Die Gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung ist Bestandteil der Sozialversicherung und wurde bereits im Rahmen der Bismarckschen Sozialgesetzgebung im Jahre 1884 eingeführt. Grundlage heute Grundlage ist das Siebte Buch Sozialgesetzbuch. § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII definiert den Arbeitsunfall als Unfall eines Versicherten als Folge einer den Versicherungsschutz nach §§ 2, 3 oder 6 versicherten Tätigkeit. Somit ist der Arbeitsunfall, der Wegeunfall wie auch die soweit anerkannte Berufskrankheit in der gesetzlichern Unfallversicherung gedeckt.