Die EU-Kommission hatte es vor den Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gebracht und dieses hat nun entschieden: Das Regelwerk der Riesterrente von Deutschland ist zum Teil diskriminierend und muss nachgebessert werden. (Az. C-269/07).
So brauchen zukünftig die Rentner, die ihren dauerhaften Wohnsitz
in ein anderes EU Land verlegen die staatlichen Zulagen nicht mehr
zurückzahlen. Viele Rentner wie z.B. die "Mallorca-Rentner" dürften
sich über diese Entscheidung freuen. Aber auch diejenigen, die im
Ausland wohnen und dort Steuern zahlen aber in Deutschland
sozialversicherungspflichtig sind , so genannten Grenzgänger, haben
zukünftig Anspruch auf staatliche Zulagen.
Eine weitere
Option im Riester-Regelwerk ist die Möglichkeit, das angesparte Kapital
für den Kauf einer Immobilie zu verwenden. Das sich diese in
Deutschland befinden muss wurde ebenfalls von Europäische Gerichtshof bemängelt und muss geändert werden.