Das Bundesministerim für Gesundheit machte heute, am 12.06.09 darauf aufmerksam, dass ein Wechsel in den Basistarif der privaten Krankenversicherung im Regelfall nur noch bis zum 30. Juni 2009 möglich ist.
Der Basistarif steht seit dem 01. 01.2009 allen neu Versicherten der Privaten Krankenversicherung sowie Personen ohne Versicherungsschutz die früher PKV-versichert waren offen.
Zudem besteht ein Kontrahierungszwang, d.h. die
Private Krankenversicherung ist gesetzlich verpflichtet, Versicherte in den Basistarif aufzunehmen. Wer im bis zum Stichtag in den Basistarif eines anderen Unternehmens wechselt kann nach 18 Monaten in andere Tarife der neuen Privaten Krankenversicherung wechseln. Hierbei besteht der eben erwähnte Kontrahierungszwang dann allerdings nicht. Wichtige Neuheit: Beim Wechsel des Versicherers können Sie Ihre Alterungsrückstellungen, die allzu hohen Beiträgen im Alter entgegenwirken, bis zum Umfang des Basistarifs mitnehmen. Wer aufgrund eines aktuellen Tarifes über höhere Alterungsrückstellungen verfügt, kann den restlichen Teil der Alterungsrückstellungen in eine Zusatzversicherung bei der vorherigen Krankenversicherung einbringen. Wer mindestens 65 Jahre alt ist und mindestens 10 Jahre in der Privaten Krankenversicherung ist, bietet sich gegebenenfalls auch der Standardtarif für Rentner als alternative Option an, da hier anders als im Basistarif der Beitrag für Eheleute auf 150 Prozent des Höchstbeitrags in der Gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt ist.